In der Schweiz müssen Freistehende Schornsteine bzw. Industrieschornsteine nach SN EN 13084-1 bzw. SIA 384.451 mindestens im Zeitraum von 2 Jahren durch einen Fachmann für Industrieschornsteine geprüft und das Ergebnis schriftlich dokumentiert werden. Der Prüfbericht muss auch Wege der Instandhaltung beinhalten. Nach dt. Bauvorschrift werden für Stahlschornsteine ggf. auch kürzere Prüffristen der Schornsteinprüfung, Zustandsüberwachung vorgeschrieben.
Auch stillgelegte Industrieschornsteine bzw. Freistehende Schornsteine sind zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit am Boden bzw. zum Schutz angrenzender baulicher Anlagen wie vor nach SN EN 13084-1 zu überprüfen. Während der Reststandzeit können abhängig von Schornsteinbauweise/ -standort erhebliche Bauwerksschäden auftreten, welche ggf. kurzfristig zur Gefährdung der Stand-/ Verkehrssicherheit führen können. An stillgelegten Schornsteinen müssen ggf. angemessene Bautenschutz, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Oftmals werden die Risiken bzw. Haftungsrisiken der Schornsteinstilllegung von den Eigentümern unterschätzt.
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