Prüfung von Wasserbauten und Kühltürmen
Wir bieten Ihnen folgende gutachterliche Leistungen an:
Wasserbauten
Wasserbauwerke müssen den Anforderungen des Hochwasserschutzes, der Verkehrssicherheit und der Wasserversorgung entsprechen.
In den Wassergesetzen der Länder ist die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und Betriebssicherheit für Wasserbauwerke vorgeschrieben.
Ziel ist es,
- relevante Mängel und Schäden frühzeitig festzustellen
- Sicherheitsrisiken auszuschließen
- Instandhaltungskosten zu minimieren
Das Ergebnis der Bauwerksprüfung und Bauwerksüberwachung ist schriftlich
zu dokumentieren.
Kühltürme
Kühltürme sind systemrelevante Komponenten von Industrieanlagen, welche hohe technischen Anforderungen an die Betriebssicherheit / Verkehrssicherheit zu gewährleisten haben.
Unsere Erfahrungen zeigen, die planmäßige regelmäßige Überprüfung des Bauzustanden bei Kühltürmen ist eher die Ausnahme. Nicht selten werden beiläufig unerwartete wesentliche Bauteilschäden festgestellt, welche insbesondere die Betriebssicherheit wesentlich gefährden.
Für diese exponierten Spezialbauwerke, Kühltürme war bisher keine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit vorgegeben, was sich mit der Verabschiedung der „VDI 6200 – Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung“ verbindlich geändert hat.
weitere Infos…
VDI 6200 – Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung, Ausgabe 02/2010
Was können wir konkret für Sie tun?
- Durchführung der Bauwerksprüfung / Zustandsüberwachung
- Feststellung und Beurteilung des Bauzustandes
- Erstellung des Instandsetzungskonzepts
- Technische Kontrolle der Ausführung