Mit Einführung der DIN EN 1993-3-1/NA:11-2015 wurden die Prüfintervalle bzw. Inspektionsintervalle für Türme und Maste aus Stahl neu vorgegeben.
Demnach ist im Rahmen der Zustandsüberwachung eine jährliche Bauwerksbesichtigung durchzuführen.
>>> Neue Prüfanforderung: Mit der jährlichen Bauwerksbesichtigung ist ein Sachkundiger, welcher die baustatischen und konstruktiven Verhältnisse von Turm- und Mastkonstruktionen beurteilen kann, zu betrauen (i. d. R. speziell erfahrender Bauingenieur).
Im Zeitraum von 6 Jahren ist eine Hauptprüfung (vgl. DIN 1076) durchzuführen.
Nach schweren Stürmen, nach ungewöhnlicher Vereisung, nach außergewöhnlichen Vorkommnissen ist eine Bauwerksbesichtigung, wie vor durchzuführen und es sind ggf. weiterführende Überprüfungen / Maßnahmen einzuleiten.