Schäden an Betonbauwerken sind überwiegend auf unterschiedliche und nicht selten auf sich überlagernde Schadensursachen zurückzuführen, welche ohne spezielle Fachkenntnis der Betonerhaltung nicht erkannt werden. Schweizer Themen sind z. B. Betonschäden durch Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR), deren Folgen für das betreffende Bauwerks erheblich sein können.
Leider wird diese Tatsache nicht selten auch von Bauingenieuren/ Architekten unterschätzt, die Folge sind falsche bzw. unzureichende Instandsetzungsmaßnahmen. Kritisch wird dieser Sachverhalt insbesondere an Ingenieurbauwerken bzw. Kunstbauten welche schwer zugängig sind (z. B. Industrieschornsteine, turmartige Bauwerke, Wasserbauten, etc.).
Betoninstandsetzungen bzw. Betonsanierungen sind in der Schweiz sachkundig zu planen. Die Vorbereitung und Ausführung erfolgt nach den technischen Regeln der Norm SIA 269/2 Erhaltung von Tragwerken, Betonbau und der SN EN 1504 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken.
Die Vorbereitung bzw. sachkundige Planung der Betoninstandsetzung …, muss die angemessene Ermittlung des Bauzustandes (der Schadensursachen) beinhalten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bauzustandes und der Betreiber-/ Eigentümerziele ist ein Instandsetzungskonzept und Instandsetzungsplan (i. d. R. Insta-LV) zu erstellen. Wesentlicher Vorteil für den Bauherrn ist, dass er damit aussagefähige Bauunterlagen mit klaren bautechnischen Vorgaben für die Angebotsaufforderung erhält, was effektiv zu vergleichbaren Angeboten und zielführenden Projektgesprächen mit Fachfirmen führt.
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