Prüfung Schornstein, Inspektion Schornstein, Schornstein prüfen, Prüfung stillgelegter Schornstein
Freistehende Schornsteine / Industrieschornsteine sind regelmäßig mindestens im Abstand von 2 Jahren durch einen Fachmann zu überprüfen. Die Zustandsüberwachung ist grundsätzlich nach DIN EN 13084-1 durchzuführen, dabei sind bautechnische Besonderheiten für Stahlschornsteine nach DIN EN 1993-3-2/NA ggf. bzgl. kürzerer Prüfintervalle zu beachten. Auch stillgelegte Schornsteine (Freistehende Schornsteine) unter- liegen insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der bauordnungsrechtlichen Prüfpflicht durch den Eigentümer.