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12Jan/15

Prüfung Schornstein, Inspektion Schornstein, Schornstein prüfen, Prüfung stillgelegter Schornstein

Freistehende Schornsteine / Industrieschornsteine sind regelmäßig mindestens im Abstand von 2 Jahren durch einen Fachmann zu überprüfen. Die Zustandsüberwachung ist grundsätzlich nach DIN EN 13084-1 durchzuführen, dabei sind bautechnische Besonderheiten für Stahlschornsteine nach DIN EN 1993-3-2/NA ggf. bzgl. kürzerer Prüfintervalle zu beachten. Auch stillgelegte Schornsteine (Freistehende Schornsteine) unter- liegen insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der bauordnungsrechtlichen Prüfpflicht durch den Eigentümer.

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12Jan/15

Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen, Verkehrssicherheit von Masten und Türmen

Die Verkehrssicherheit baulicher Anlagen ist aus bauordnungsrechlichen, zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen durch eine regelmäßige Überwachung (Zustandsüberwachung) zu gewährleisten. U. a. turmartige Bauwerke, wie Funktürme, Sendemaste, Antennenträger, Freistehende Schornsteine, Industrieschornsteine müssen auf Grund ihrer exponierten Baukonstruktion und Lage hohen bautechnischen Anforderungen standhalten,

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08Jan/15

Funktürme / Antennenträger – Regelmäßige Turminspektion nach VDI 6200 / RÜV

+++ Im Rahmen von Turminspektionen an Funktürmen, sonstigen Antennenträgern stellen wir nicht selten fest, dass die Zeitabstände der Zustandsüberwachung zu groß sind (i. d. R. >3 Jahre) bzw. bisher keine Turminspektion stattgefunden hat. Nicht selten werden dann erhebliche Baumängel, Bauschäden, sowie statisch relevante Veränderungen an der Tragkonstruktion festgestellt,

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10Jan/14

Planung der Betoninstandsetzung mit Instandhaltungsplan

In Deutschland muss zur Vorbereitung der Betoninstandsetzung ein sachkundiger Planer beauftragt werden. Seine Aufgabe ist es, den Bauzustand festzustellen und Ursachen von Mängeln und Schäden zu beurteilen. Unter Berücksichtigung der Instandsetzungsziele ist ein Instandhaltungskonzept zu erarbeiten. Bereits in dieser Projektphase, in welcher die fachliche Beratung des Bauherrn von besonderer Bedeutung ist, soll der Instandhaltungsplan (wenn auch konzeptionell) vorliegen.

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03Jan/14

Ortsfeste Steigschutzeinrichtungen – Risiko nachträglicher Korrosionsschutz

An Industrieschornsteinen ( Freistehenden Schornsteinen ), Kühltürmen, Funktürmen, Antennenmasten und anderen Bauwerken wurde im Rahmen unserer Zustandsüberwachungen bzw. Bauwerksinspektionen nicht selten festgestellt, dass Korrosionsschäden an ortsfester Steigschutz- und Anschlageinrichtungen mit nach- träglichem Korrosionsschutz instand gesetzt wurden.

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