Prüfung ortsfeste Steigleiter, Prüfung ortsfester Steigschutz, Prüfung ortsfeste Steigschutzeinrichtung
Ortsfeste Steigleitern, Steigeisengänge an Gebäuden und Ingenieurbauten werden zu Inspektionzwecken für die Instandhaltung bzw. als Notleitern in Rettungswegen genutzt und unterliegen demnach als bauliche Einrichtung dem Bauordnungsrecht