+++ Abhängig von der Bauaufgabe, der Bauweise angrenzender baulichen Anlagen (z. B. Bauwerke, Gebäude bzw. Immobilien etc.), ist die angemessene Festlegung des Bearbeitungsumfanges der Beweissicherung von entscheidender Bedeutung. +++ Nicht selten wird auch aus Kostengründen oder fachlicher Unkenntnis, der Bearbeitungsumfang unangemessen und/ oder falsch festgelegt bzw. vereinbart. +++
Ebenso ist die Qualität des Beweissicherungsberichtes und der Umgang mit diesem Dokument (Beweismittel) von wesentlicher Bedeutung um Streitigkeiten bzgl. entstandener Bauschäden (z. B. an benachbarten Gebäuden bzw. Immobilien) zu vermeiden bzw. Schadenersatzansprüche fair zu regeln. +++ Leider werden wegen mangelhafter Art und Weise der Überprüfung und Dokumentation die erwarteten Beweise oft angreifbar oder unbrauchbar. +++
Es besteht keine Möglichkeit die manglhafte Leistung der bautechnischen Beweissicherung nachträglich zu korrigieren! +++ Deshalb muss die Beauftragung einer bautechnischen Beweissicherung in 1. Linie eine Vertrauenssache und in 2. Linie ein Geschäft sein. +++
Bautechnische Beweissicherungen sollten unmittelbar vor Beginn relevanter Bauarbeiten im Bestand durch spezialisierte Bauingenieure geplant und durchgeführt werden. +++ Nachfolgend sind typische Beispiele von Baumaßnahmen aufgezeigt, zu denen i. d. R. bautechnische Beweissicherungen im Baubestand (angrenzender Bauwerks-, Gebäude-, Immobilienbestand) erforderlich werden:
– Tiefbau-/ Gründungsmaßnahmen, – Errichtung und Sanierung von Bauwerken, Gebäuden bzw. Immobilien, – Kontrollierter Rückbau bzw. Abriss von Bauwerken, Gebäuden bzw. Immobilien (z. B. kontr. Bauwerkssprengungen), etc.
Bauzustand (PDF)