Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Standsicherheit von Tragwerken von Beleuchtungsanlagen z. B. auf Sportanlagen, Industrieanlagen, Verkehrsanlagen ist eine regelmäßige Überprüfung des Bauzustandes unerlässlich und Voraussetzung, dass Wartungs-/ Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden. Dt. Prüfgrundlage dieser Zustandsüberwachung sind die VDI 600, bei Verkehrsanlagen ggf. DIN 1076 und bei öffentlichen Bauten übergeordnet die RÜV.
In der Praxis stellen wir dazu insbesondere im Bereich der Sportanlagen, Industrieanlagen fest, dass keine Zustandsüberwachung erfolgt bzw. die Zeitabstände zurückliegender Bauzustandsprüfungen wesentlich zu groß sind um relevante Mängel/ Schäden rechtzeitig festzustellen. Hinzu kommt, dass oft zugehörige Bauunterlagen fehlen, was von besonderer Bedeutung ist, wenn technische Veränderungen am Tragwerk vorgenommen wurden.
Oft ist nicht bekannt, dass zugehörige Bauwerksausrüstungen, wie z. B. ortsfeste Steigleitern mit Steigschutz jährlich nach BGR 198 nachweislich zu überprüfen sind.
Mit unserer langjährigen Prüferfahrung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung Kontakt.
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